Grundsatzerklärung zum LkSG
Wie die ALH Gruppe ihre Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette konkret umsetzt.
Die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten ist für die ALH Gruppe verbindlicher Bestandteil ihrer Unternehmensführung. Unsere Maßnahmen basieren auf internationalen Standards – insbesondere den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen sowie den Prinzipien des UN Global Compact – und den gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten
Mit unserer Grundsatzerklärung gemäß § 6 Abs. 2 LkSG bekennen wir uns zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang unserer gesamten Lieferkette. Gleichzeitig formulieren wir verbindliche Anforderungen an Mitarbeitende und Geschäftspartner.
Risikomanagement und Risikoanalyse nach LkSG
Zur Umsetzung des LkSG haben wir ein strukturiertes Risikomanagementsystem etabliert. Wir analysieren menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken regelmäßig sowie anlassbezogen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern und bewerten diese systematisch.
Identifizierte Risiken bewerten, dokumentieren und steuern wir systematisch. Im Fokus stehen insbesondere Themen wie Arbeitsbedingungen, Diskriminierung, Gesundheitsschutz und faire Vergütung.
Präventions- und Steuerungsmaßnahmen
Auf Basis der Risikoanalysen leiten wir gezielte Präventions- und Steuerungsmaßnahmen ab und setzen diese um.
Dazu gehören insbesondere:
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards in unserem Unternehmen und entlang der Lieferkette umzusetzen.
Beschwerdeverfahren nach LkSG
Unser Beschwerdeverfahren ermöglicht es internen und externen Personen, Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken vertraulich und anonym zu melden. Eingehende Hinweise werden geprüft, bewertet und gemäß definierten Prozessen in geeignete Präventions- oder Abhilfemaßnahmen überführt.
Berichterstattung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Seit dem Geschäftsjahr 2024 sind die Inhalte zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) integraler Bestandteil des Konzern-Geschäftsberichts der ALH Gruppe. Dort berichten wir transparent über unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, Risikoanalysen sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Wie die ALH Gruppe ihre Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette konkret umsetzt.
Wie die ALH Gruppe Nachhaltigkeit strategisch verankert und an zentralen ESG-Handlungsfeldern ausrichtet.
Wie die ALH Gruppe ihre Unternehmensführung an klaren Standards und verbindlichen Grundsätzen ausrichtet.
LkSG-Bericht Alte Leipziger Lebensversicherung:
Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 2023
LkSG-Bericht Hallesche Krankenversicherung:
Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 2023