Geschäftskunden Transportversicherung


Grundsatzerklärung gemäß Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz (LkSG)

1 Position der ALH Gruppe zu Menschenrechten

Die ALH Gruppe, im Folgenden ALH, ist der Überzeugung, dass für eine integre und nachhaltige Geschäftstätigkeit die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten sowohl in der eigenen Gruppe als auch im Hinblick auf die Lieferkette von essenzieller Bedeutung ist. Zu den Adressaten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zählen in der ALH die folgenden Gesellschaften:

  • Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.
  • Hallesche Krankenversicherung a.G.

Bei der Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der ALH werden folgende der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. konzernangehörigen Gesellschaften berücksichtigt:

  • Alte Leipziger Holding AG
  • Alte Leipziger Versicherung AG
  • Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH
  • Alte Leipziger Pensionskasse AG
  • Alte Leipziger Pensionsfonds AG
  • Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH
  • Alte Leipziger Bauspar AG
  • Alte Leipziger Treuhand GmbH

Mit der folgenden Grundsatzerklärung gibt die ALH ein klares Bekenntnis zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte in allen ihren Geschäftstätigkeiten im Sinne des § 6 Abs. 2 LkSG ab.

Basis dieser Grundsatzerklärung bilden die dem LkSG zu Grunde liegenden international anerkannten menschenrechtsbezogenen Standards, zu deren Einhaltung sich die ALH verpflichtet. Unter anderem sind dies:

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR),
  • der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt),
  • der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR),
  • die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organisation) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,
  • die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie
  • die zehn Prinzipien des UN Global Compacts.

Die ALH verpflichtet sich, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit vorzubeugen und diese zu beenden, falls diese festgestellt werden. Über die Konzerngesellschaften hinaus wirkt die ALH darauf hin, dass auch innerhalb der Lieferketten Menschenrechte geachtet werden, und ergreift bei Bedarf entsprechende Maßnahmen.

Diese Grundsatzerklärung stellt eine wesentliche Ergänzung zu bereits bei der ALH existierenden differenzierten Regelungen und Richtlinien dar, die das menschenrechtlich und umweltbezogen verantwortungsvolle sowie nachhaltigkeitsorientierte Handeln im Konzern und entlang der Lieferketten sicherstellen. Hierzu zählen unter anderem der Kodex für integre Handlungsweisen, die einschlägigen ALH-Richtlinien sowie der ALH-spezifische Verhaltenskodex für Lieferanten. Diese Elemente bilden den verpflichtenden Rahmen für das Handeln aller Mitarbeiter im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette.

2 Risikomanagement und Risikoanalyse

Die ALH hat ein Risikomanagement hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltverpflichtungen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette eingerichtet und führt diesbezüglich umfassende und kontinuierliche Risikoanalysen durch. Die ALH hat Prozesse eingerichtet, um Risiken (hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltverpflichtungen)1 und deren konkrete Verbindung zum eigenen Unternehmen durch eine strukturierte Risikobetrachtung regelmäßig sowie anlassbezogen zu analysieren, zu steuern und zu dokumentieren. Die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen an die eigenen Beschäftigten sind in den einschlägigen Inhalten in Verhaltenskodex und Compliance-Richtlinie definiert, die im Zusammenhang zu Arbeitsschutz, Ungleichbehandlung, angemessener Bezahlung (Lieferanten) und Ungleichbehandlung (Beschäftigte) stehen.

Die Risikoanalyse wird sowohl für unmittelbare Zulieferer als auch für den eigenen Geschäftsbereich der ALH durchgeführt.

In Bezug auf das Lieferantennetzwerk kommt hierfür ein am Markt etabliertes Risikomanagement-Tool zum Einsatz. Dabei wird zunächst unter Zugrundelegung des jeweiligen Herkunftslandes und der Branche eine abstrakte Risikoanalyse durchgeführt. Aufbauend auf dieser initialen Risikobewertung wird für risikobehaftete Zulieferer eine konkrete Risikoanalyse angestoßen, bei der u.a. Selbstauskünfte, eigene Erkenntnisse oder auch vorhandene Zertifizierungen berücksichtigt werden, um das vorliegende, konkrete Risiko zu bestimmen. Bei unmittelbaren Zulieferern werden auf Basis der im Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Risikoanalyse insbesondere die folgenden potenziellen Risiken als relevant angesehen:

  • Arbeitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
  • Ungleichbehandlung
  • Vorenthalten eines angemessenen Lohns

Im eigenen Geschäftsbereich wird für die Risikoanalyse im Geschäftsjahr 2024 auf die Expertise eines externen Dienstleisters zurückgegriffen, der sich gezielt und systematisch der Analyse und Präzisierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken widmet. Unter Berücksichtigung branchenspezifischer Gegebenheiten wurde im Rahmen der im Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Risikoanalyse die folgende Risikokategorie als am meisten relevant für den eigenen Geschäftsbereich der ALH identifiziert:

  • Ungleichbehandlung

3 Präventionsmaßnahmen

Die Ergebnisse der Risikoanalyse dienen der ALH als Grundlage, um wirksame Maßnahmen festzulegen. Festgestellte Risiken werden mit den entsprechenden Verantwortlichen innerhalb der Fachbereiche und/oder mit den betroffenen Zulieferern erörtert. Bei Bedarf werden zusätzliche Informationen eingeholt und unverzüglich angemessene Maßnahmen zur Prävention festgelegt. Ziel der Präventionsmaßnahmen ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu minimieren, die die ALH verursacht oder zu denen sie beiträgt.

Im eigenen Geschäftsbereich setzt die ALH die in der Grundsatzerklärung dargelegten Anforderungen an Menschenrechte in allen relevanten Geschäftsabläufen um. Das Engagement zur Einhaltung der in dieser Grundsatzerklärung dargelegten Werte bekräftigt die ALH mit verbindlichen Verhaltensrichtlinien und -kodizes, Schulungen und weiteren aufklärenden Maßnahmen sowie einem Hinweisgeber-System für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In relevanten Geschäftsbereichen werden risikobasierte Kontrollmaßnahmen durchgeführt, mit denen die Einhaltung der in der Grundsatzerklärung enthaltenen Menschenrechtsstrategie überprüft wird.

In Bezug auf die Zusammenarbeit mit Zulieferern werden geeignete Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken umgesetzt, durch die festgestellte Risiken verhindert oder minimiert werden können. Im Rahmen der Tätigkeiten zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, hat die ALH außerdem einen detaillierten Verhaltenskodex für Lieferanten erarbeitet und implementiert. Dieser legt fest, dass die darin beschriebenen Grundsätze von unmittelbaren, aber auch mittelbaren Zulieferern umgesetzt und eingehalten werden müssen.

Um die im Zusammenhang mit der Risikoanalyse identifizierten Risiken des eigenen Geschäftsbereichs und der Lieferkette der ALH zu adressieren, trifft der Kodex für integre
Handlungsweisen u.a. folgende Anforderungen:

  • Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Fairer, ehrlicher und verlässlicher Umgang miteinander, mit Kunden und Geschäftspartnern
  • Unterlassung jeglicher Form von Diskriminierung

Des Weiteren wird im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt, dass:

  • keine Toleranz gegenüber Vertragspartnern besteht, die sich an kriminellen Vereinigungen, Bestechung, Betrug, Beteiligung sowie Finanzierung terroristischer Straftaten, Geldwäsche oder Menschenhandel beteiligen;
  • alle geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden;
  • ein fairer, ehrlicher und verlässlicher Umgang miteinander, mit Kunden und Geschäftspartnern gepflegt wird;
  • eine gegenseitige Loyalität bei der Durchführung des Vertrags besteht;
  • jegliche Form von Diskriminierung unterlassen wird und
  • Interessenskonflikte jeglicher Art beidseitig vermieden werden.

Bei der Auswahl neuer Lieferanten verfolgt die ALH einen Ansatz, der es ermöglicht, Risiken bereits vor Beginn einer potenziellen Zusammenarbeit zu erkennen und bei Bedarf angemessene Präventionsmaßnahmen unmittelbar zu verankern.

4 Abhilfemaßnahmen

Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der ALH keine Hinweise zu einer Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen geschützten Rechtsposition vor. Sobald eine Verletzung festgestellt wird, verpflichtet sich die ALH zur unverzüglichen Umsetzung angemessener Abhilfemaßnahmen, um die Verletzung zu beenden und/oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren.

5 Beschwerdeverfahren

Innerhalb der ALH ist ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ein wichtiger Bestandteil der Sorgfaltsprozesse, um auf Hinweise und Beschwerden bezüglich menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zügig und angemessen reagieren zu können. Um die Abgabe von Hinweisen und Beschwerden so einfach wie möglich zu gestalten, wurde die Zugangsschwelle bewusst niedrig gesetzt. Über das Beschwerdesystem können sich sowohl interne als auch externe Personen an die ALH wenden. Eine Beschwerde oder ein Hinweis kann jederzeit unter der Berücksichtigung des Datenschutzes direkt (u.a. online, postalisch, per E-Mail) oder anonym abgegeben werden.

Die Handhabung von Hinweisen erfolgt vertraulich und zügig auf Basis einer festgelegten Verfahrensordnung. Die mit der Bearbeitung von Hinweisen befassten Mitarbeitenden der ALH unterliegen im Rahmen des Beschwerdemanagements keinen Weisungen. Ihre Neutralität ist somit gewahrt. Erhält die ALH durch diesen Beschwerdemechanismus Informationen über Verstöße, so werden diese basierend auf einem festgelegten, internen Verfahren geprüft und ausgewertet. Falls erforderlich werden zusammen mit dem betroffenen Geschäftsbereich der ALH und/oder den entsprechenden Zulieferern angemessene Maßnahmen ausgearbeitet.

Informationen zum Einreichen eines Hinweises oder einer Beschwerde können auch der folgenden Seite entnommen werden: https://www.alh.de/alh-gruppe/ueber-uns/corporategovernance-und-compliance

6 Prüfen und Weiterentwickeln

Die ALH ist sich bewusst, dass es sich bei der Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten um einen andauernden Entwicklungsprozess handelt. Deshalb werden wir die definierten und umgesetzten Maßnahmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten jährlich sowie anlassbezogen auf deren Wirksamkeit hin überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln. Wo immer möglich, werden wir in der Prüfung und Weiterentwicklung potenziell Betroffene oder deren Vertreter einbinden.

7 Interne Dokumentation und externe Berichterstattung

Die zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten notwendigen Prozesse werden innerhalb der ALH fortlaufend dokumentiert. Sämtliche vorhandenen Informationen über erkannte Risiken und ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen werden konsolidiert und an den Vorstand berichtet. Auf der Unternehmenswebsite wird jährlich transparent in einem Nachhaltigkeitsbericht über die menschenrechts- und umweltbezogenen Herausforderungen berichtet, denen die ALH ausgesetzt ist.. Zudem wird ab 2024 jährlich ein Bericht zum LkSG erscheinen, in dem ebenfalls auf die im jeweils vergangenen Geschäftsjahr implementierten Maßnahmen zum Schutz und Wahrung der Menschenrechte eingegangen wird.

8 Verantwortlichkeit

Klare Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sind bei der ALH definiert. Auf oberster Führungsebene ist der Vorstand der jeweiligen ALH-Gesellschaft für die Achtung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten verantwortlich, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette der ALH. Ein Menschenrechtsbeauftragter wurde benannt und kann unter folgender E-Mail-Adresse erreicht werden: menschenrechte@alh.de

1 Der Begriff „Risiken“ wird nachfolgend im obig angegebenen Sinne für „Risiken bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltverpflichtungen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette“ verwendet.


Kontakt
Bei Fragen zum Thema Menschen- und Umweltrechte können Sie uns gern eine E-Mail schreiben. Hier erreichen Sie auch den Menschenrechtsbeauftragten der ALH Gruppe.

Wenn Sie konkrete Verstöße melden möchten, nutzen Sie bitte das Hinweisgeberformular