| |

.. Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
| § 1 Allgemeines |
|
Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung die nachstehenden AGB als für sich verbindlich an. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Agentur Leven GmbH & Co. KG sie schriftlich bestätigt hat. Stillschweigen gilt nicht als Annahme. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, gelten die nachfolgenden Bedingungen auch für künftige Geschäfte zwischen ihm und der Agentur Leven GmbH & Co. KG, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. |
| § 2 Vergütung |
|
Die an die Agentur Leven GmbH & Co. KG zu entrichtende Vergütung unterliegt der Vereinbarung im Einzelfall. Auf die vereinbarten Vergütungssätze ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Agentur Leven GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungszeit angemessene Kostenzuschüsse zu verlangen. |
| § 3 Zahlungsbedingungen |
|
Sämtliche von der Agentur Leven GmbH & Co. KG in Rechnung gestellten Leistungen werden binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Skontoabzüge gelten als nicht vereinbart.
Im Falle des Verzuges ist die Agentur Leven GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1988 zu erheben. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Schecks und Wechsel werden grundsätzlich nur erfüllungshalber angenommen. |
| § 4 Leistungserfüllung |
|
Die Gefahr des Unterganges sowie der Verschlechterung hergestellter Werke geht auf den Auftraggeber über, sobald die Leistung den Geschäftsbereich von Agentur Leven GmbH & Co. KG verlassen hat. Eine Haftung für Schäden, auch solcher, die sich aus verspäteter postalischer Zusendung ergeben, wird nicht übernommen. Im Falle eines Schadens, der durch ein schuldhaftes Verhalten eines Lieferanten entstanden ist, tritt Agentur Leven GmbH & Co. KG insoweit seine Schadensersatzansprüche an den Auftraggeber ab (Drittschadenliquidation).
Verweigert der Kunde ohne Rechtsgrund die Abnahme der vereinbarten Leistungen und Nebenleistungen, so gehen alle Veränderungen, Verschlechterungen sowie der Untergang der Leistungen zu seinen Lasten.
Agentur Leven GmbH & Co. KG schuldet für die bei ihr lagernden Unterlagen die eigenübliche Sorgfalt. Unterlagen gleich welcher Art sind von Agentur Leven GmbH & Co. KG für die Dauer von 2 Jahren nach Übergabe sorgfältig zu verwahren. Nach Ablauf dieser Verwahrungsfrist ist Agentur Leven GmbH & Co. KG berechtigt, die Unterlagen zu vernichten. |
| § 5 Urheber- und Nutzungsrechte |
|
Die urheberrechtlichen Nutzungs- und sonstigen Leistungsschutzrechte (etwa nach dem Geschmacksmustergesetz, § 1 UWG) an den von Agentur Leven GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlich ist. Darüber hinausgehende Verwertungen durch den Auftraggeber sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Agentur Leven GmbH & Co. KG über eine geplante, über den Verwendungszweck hinausgehende Verwertung vorab zu unterrichten.
Soll das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den von Agentur Leven GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber übertragen werden, bedarf dies einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung mit der Festlegung des dafür zu entrichtenden Honorars. Die für die Übertragung notwendigen formalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt der Auftraggeber in eigener Regie und auf eigene Kosten.
Soweit der Auftraggeber in einer über die Auftragserteilung hinausgehenden Werbeaktion von Agentur Leven GmbH & Co. KG erarbeitete Gestaltungen als Marken, Geschmacksmuster, Ausstattung, Firmen- oder Warensignet übernimmt, bedarf er der vorherigen Zustimmung von Agentur Leven GmbH & Co. KG. Agentur Leven GmbH & Co. KG ist in diesem Fall berechtigt, eine Sondervergütung in Rechnung zu stellen.
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an von Agentur Leven GmbH & Co. KG im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Agentur Leven GmbH & Co. KG. Dasselbe gilt für Arbeiten, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht vollständig bezahlt, oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis, noch nicht veröffentlicht worden sind.
Nach vorstehenden Absätzen verbleiben auch Dateien, Reinzeichnungen, Druckfilme, Dias, Negative sowie Musterbänder in Bild und Ton im Eigentum von Agentur Leven GmbH & Co. KG. |
| § 6 Haftung |
|
Die Agentur Leven GmbH & Co. KG haftet für Fehler in der werblichen Tätigkeit bei anfänglichem Unvermögen, verschuldeter Unmöglichkeit, Zusicherung und Verzug.
Für Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung haftet die Agentur Leven GmbH & Co. KG im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die nicht wesentlich sind, dann nicht, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen nur leicht fahrlässig gehandelt haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Beachtung für die Erfüllung des Vertrages unentbehrlich ist. Schadensersatz in der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden sind nicht ersatzfähig, es sei denn, der Ersatz von mittelbaren Schäden wurde ausdrücklich zugesichert.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Vertragsbedingungen vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
Die Agentur Leven GmbH & Co. KG haftet nicht für die urheberrechtliche geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutzfähigkeit von ihr entworfener Gestaltungen, deren Prüfung alleine der Auftraggeber auf seine Kosten vorzunehmen hat. Des Weiteren haftet die Agentur Leven GmbH & Co. KG nicht für Schäden, die durch die Verletzung von Urheber-, Marken-, Ausstattungs-, Namens- und Firmenrechte Dritter entstanden sind, es sei denn, dass diese Schäden alleine auf einem Verhalten der Agentur Leven GmbH & Co. KG beruhen, von dem der Auftraggeber keine Kenntnis erlangt hatte.
Eine rechtliche Beratungspflicht durch die Agentur Leven GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen. Die Agentur Leven GmbH & Co. KG hat lediglich aus besonderem Anlass eine Hinweispflicht, wenn Anhaltspunkte für eine rechtlich unzulässige Werbemaßnahme bestehen. Die Haftung wegen Verletzung der Hinweispflicht ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber trotz vorgebrachter Bedenken die betreffende Werbemaßnahme dennoch durchführt. Wird die Agentur Leven GmbH & Co. KG wegen einer Werbung auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber die Kosten der Inanspruchnahme und einen etwaigen Schadensersatz zu erstatten, soweit die Inanspruchnahme nicht auf einem Verschulden von der Agentur Leven GmbH & Co. KG beruht.
Für Fremdleistungen aufgrund von Regieverträgen haftet die Agentur Leven GmbH & Co. KG nicht. Für Fehler der Werbeschaltung haftet die Agentur Leven GmbH & Co. KG nur, als die Agentur Leven GmbH & Co. KG selbst Ansprüche gegen die Werbedurchführenden stellen kann. Haftungsbeschränkungen aufgrund der Einschaltverträge mit Dritten gelten auch im Verhältnis zum Auftraggeber. Für eigenes fahrlässiges Verhalten sowie fahrlässiges Verhalten eines ihrer Angestellten haftet die Agentur Leven GmbH & Co. KG bei der Vergabe von Mediaaufträgen nicht. |
| § 7 Rücktritt |
|
Agentur Leven GmbH & Co. KG ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, sobald der Auftraggeber von einer vorangegangenen Rechnungserteilung in Verzug gerät und die Agentur Leven GmbH & Co. KG eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Setzung einer Nachfrist ist nicht erforderlich im Falle des Interessefortfalls oder der endgültigen Leistungsverweigerung. Agentur Leven GmbH & Co. KG bekannt gewordene Umstände, die die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, hat dieser in geeigneter Art (Bankbestätigung, Vorschussleistung) auszuräumen. Ist der Auftraggeber hierzu nicht in der Lage, so ist Agentur Leven GmbH & Co. KG zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Für alle Fälle des Vertragsrücktritts sowie im Falle der Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber hat Agentur Leven GmbH & Co. KG Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Dies gilt auch dann, wenn noch nicht alle Leistungen und Arbeiten erbracht wurden. Für zum Zeitpunkt der Lösung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbrachte Leistungen wird ein Abzug von 50 % der jeweils vereinbarten Vergütung vorgenommen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein höherer Abzug erforderlich ist, weil keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind. Die Agentur Leven GmbH & Co. KG entgehende Mittlervergütung ist in jedem Fall und ohne jeden Abzug zu bezahlen. |
| § 8 Aufrechnungsverbot |
|
Aufrechnung mit Ansprüchen, die nicht rechtskräftig festgestellt oder von Agentur Leven GmbH & Co. KG nicht anerkannt sind, gegen Ansprüche von Agentur Leven GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen. |
| § 9 Kennzeichnung / Belege |
|
Agentur Leven GmbH & Co. KG ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln, sofern diese mindestens dem Format DIN A5 entsprechen, ihren Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierung und Schriftgröße mit dem Auftraggeber abzustimmen sind. Agentur Leven GmbH & Co. KG stehen von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten 10 Belegexemplare zu. |
| § 10 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht |
|
Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben alle geschuldeten Vertragsleistungen im Eigentum der Agentur Leven GmbH & Co. KG; dies gilt insbesondere auch für Rechtsübertragungen im Sinne des § 5 dieser AGB. Agentur Leven GmbH & Co. KG hat darüber hinaus das Recht, bis zur vollständigen Zahlung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen gleich welcher Art zurückzubehalten. |
| § 11 Datenspeicherung |
|
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten. |
| § 12 Schlussbestimmungen |
|
Für die Vertragsabwicklung und für etwaige Rechtsstreite gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
Bei Nichtigkeit einzelner Punkte dieser Verkaufsbedingungen gilt als vereinbart, dass an deren Stelle angemessene Bestimmungen treten, die diesen Verkaufsbedingungen am nächsten kommen. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt dadurch unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. |
|